Strategy. Social. Content. Events.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
Lisa Wustinger, BA
Arsenal Objekt 3/55
1030 Wien
Österreich
office@vibeventurelab.com
der [Agenturname / Firmenname] [Rechtsform] [Adresse] [E-Mail] [UID / FN optional] 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen, Angebote und sonstige Geschäftsbeziehungen zwischen [Agenturname] (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden. 1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Sie gelten nicht gegenüber Verbraucher:innen. 1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde von der Agentur ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1.4 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB. 2. Vertragsabschluss 2.1 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. 2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch Auftragsbestätigung der Agentur oder durch sonstige schriftliche Vereinbarung, auch per E-Mail, zustande. 2.3 Grundlage des Vertragsverhältnisses sind das jeweilige Angebot, allfällige Projektunterlagen sowie diese AGB. 3. Leistungsumfang 3.1 Der Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der schriftlichen Leistungsbeschreibung. 3.2 Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Marketing, Social Media, Content-Planung, Performance Marketing, Kampagnenkonzeption, Strategie, E-Mail-Marketing, Website-/Shop-Consulting sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Koordinationsleistungen. 3.3 Innerhalb des vereinbarten Leistungsrahmens steht der Agentur Gestaltungsfreiheit bei der Ausführung zu. 3.4 Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden gesondert verrechnet. 3.5 Konzepte, Entwürfe, Strategien, Textvorschläge, Präsentationen, Content-Ideen, Skizzen und sonstige Vorleistungen der Agentur sind eigenständige Leistungen und auch dann vergütungspflichtig, wenn sie vom Kunden später nicht umgesetzt oder verwendet werden. 4. Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Kunde hat der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten, Freigaben und sonstigen Materialien vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, Inhalte, Vorschläge, Entwürfe, Texte, Creatives, Anzeigen, Strategien und sonstige von der Agentur übermittelte Leistungen unverzüglich zu prüfen und freizugeben oder begründete Änderungswünsche bekanntzugeben. 4.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten übermittelte Leistungen als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen ab Zugang schriftlich widerspricht. Auf diese Frist wird die Agentur im jeweiligen Übermittlungsmail hinweisen. 4.4 Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, gehen nicht zu Lasten der Agentur. Daraus entstehender zusätzlicher Aufwand ist vom Kunden gesondert zu vergüten. 5. Fremdleistungen und Dritte 5.1 Die Agentur ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter oder Subunternehmer zu bedienen. 5.2 Fremdleistungen, insbesondere Leistungen von Fotograf:innen, Videograf:innen, Grafiker:innen, Entwickler:innen, Druckereien, Media-Buying-Dienstleistern, Plattformen oder sonstigen externen Partnern, erfolgen – sofern nicht anders vereinbart – auf Rechnung des Kunden. 5.3 Die Agentur haftet bei Fremdleistungen lediglich für die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Dritten, nicht jedoch für dessen Leistungserbringung, sofern die Agentur nicht selbst ausdrücklich die Verantwortung dafür übernommen hat. 5.4 Verpflichtungen gegenüber Dritten, die mit Zustimmung des Kunden eingegangen wurden und über die Vertragslaufzeit hinausreichen, sind vom Kunden auch nach Vertragsende zu erfüllen. 6. Termine und Fristen 6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. 6.2 Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen, insbesondere durch fehlende Mitwirkung des Kunden, technische Probleme, Ausfälle von Plattformen, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände, verlängern sich Fristen entsprechend. 6.3 Ein Verzug der Agentur berechtigt den Kunden erst dann zum Rücktritt, wenn er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. 7. Honorar und Abrechnung 7.1 Die Vergütung der Agentur ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Alle Beträge verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 7.2 Wiederkehrende Leistungen, insbesondere laufende Betreuungen oder Retainer, werden monatlich verrechnet. Projektleistungen werden nach Vereinbarung pauschal oder nach Aufwand abgerechnet. 7.3 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. 7.4 Barauslagen, Fremdkosten, Werbebudgets, Lizenzkosten, Produktionskosten, Reisekosten und sonstige im Zusammenhang mit der Leistungserbringung anfallende Kosten sind vom Kunden zusätzlich zu tragen. 7.5 Die Agentur ist berechtigt, bei größeren Projekten, laufenden Betreuungen oder Fremdkosten Akontozahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen. 8. Zahlungsverzug 8.1 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. 8.2 Im Fall des Zahlungsverzugs ist die Agentur berechtigt, pro berechtigtem Verzugsfall eine Pauschale für Betreibungskosten in Höhe von EUR 40,00 zu verrechnen. Darüber hinausgehende Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten sind vom Kunden zu ersetzen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. 8.3 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur weiters berechtigt, laufende Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung offener Forderungen auszusetzen. 8.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt oder von der Agentur ausdrücklich anerkannt wurden. 9. Nutzungsrechte 9.1 Sämtliche von der Agentur erbrachten Leistungen, insbesondere Konzepte, Strategien, Texte, Inhalte, Anzeigen, Creatives, Entwürfe, Designs, Kampagnenstrukturen und sonstige Arbeitsergebnisse, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur. 9.2 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den ausdrücklich freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Verwendungszweck, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 9.3 Eine Bearbeitung, Änderung, Weiterentwicklung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 9.4 Rechte an Fremdleistungen Dritter, insbesondere Bild-, Video-, Musik-, Schrift-, Stock- oder Softwarelizenzen, werden nur in jenem Umfang übertragen, in dem sie der Agentur selbst eingeräumt wurden. 10. Rechte Dritter und rechtliche Prüfung 10.1 Der Kunde sichert zu, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Marken, Videos, Musik, Produkte, Claims, Daten, Zugangsdaten und sonstige Materialien, frei von Rechten Dritter sind oder vom Kunden rechtmäßig genutzt werden dürfen. 10.2 Der Kunde ist für die inhaltliche, marken-, kennzeichen-, urheber-, wettbewerbs- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der von ihm freigegebenen oder bereitgestellten Inhalte und Maßnahmen verantwortlich. 10.3 Die Agentur ist nicht verpflichtet, eine umfassende rechtliche Prüfung der beauftragten Maßnahmen vorzunehmen. Sie wird den Kunden jedoch auf für sie erkennbare rechtliche Risiken hinweisen. 10.4 Wird die Agentur wegen einer vom Kunden freigegebenen oder bereitgestellten Maßnahme von Dritten in Anspruch genommen, hat der Kunde die Agentur schad- und klaglos zu halten. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. 11. Social Media und Plattformen 11.1 Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Reichweite, Anzahl an Followern, Leads, Verkäufen, Conversions oder Umsätzen. 11.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Social-Media-Plattformen, Werbeplattformen, Suchmaschinen, Newsletter-Tools und sonstige Drittanbieter ihre Richtlinien, Algorithmen, Funktionen oder Zugriffsmöglichkeiten jederzeit ändern, einschränken oder einstellen können. 11.3 Die Agentur haftet nicht für Sperren, Einschränkungen, Ablehnungen, Löschungen oder sonstige Maßnahmen von Plattformbetreibern, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von der Agentur verursacht wurden. 11.4 Inhalte, Kampagnen, Anzeigen oder Werbemittel werden grundsätzlich vor Veröffentlichung zur Freigabe an den Kunden übermittelt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Mit Freigabe übernimmt der Kunde die inhaltliche Verantwortung. 12. Gewährleistung 12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen acht Tagen ab Erhalt der jeweiligen Leistung, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind binnen acht Tagen ab Entdeckung schriftlich zu rügen. 12.2 Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge hat die Agentur zunächst das Recht auf Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist. 12.3 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 13. Haftung 13.1 Die Agentur haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. 13.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, reine Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. 13.3 Die Haftung der Agentur ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des jeweiligen betroffenen Projekts bzw. bei laufenden Betreuungen mit dem Netto-Honorar von drei Monatsentgelten begrenzt, ausgenommen bei Vorsatz. 13.4 Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten ihrer Mitarbeiter:innen, freien Mitarbeiter:innen und sonstigen Erfüllungsgehilfen. 14. Vertraulichkeit und Datenschutz 14.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. 14.2 Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. 14.3 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen dazu ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website. 14.4 Sofern die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist gegebenenfalls zusätzlich ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen. 15. Referenznennung und Eigenwerbung 15.1 Die Agentur ist berechtigt, den Kunden sowie die für ihn erbrachten Leistungen nach deren Veröffentlichung als Referenz zu nennen und zu diesem Zweck Firmenname, Logo sowie veröffentlichte Arbeitsergebnisse in angemessenem Umfang für Eigenwerbung zu verwenden. 15.2 Dies gilt insbesondere für die Website, Social-Media-Kanäle, Pitches, Präsentationen und Angebotsunterlagen der Agentur. 15.3 Widerspricht der Kunde dieser Nutzung schriftlich aus berechtigtem Interesse, wird die Agentur die Referenznennung künftig unterlassen. 16. Vertragsdauer und Kündigung 16.1 Laufende Verträge werden für die jeweils im Angebot oder Vertrag vereinbarte Laufzeit abgeschlossen. 16.2 Sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. 16.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 16.4 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug gerät, seine Mitwirkungspflichten schwerwiegend verletzt oder die Zusammenarbeit unzumutbar macht. 17. Schlussbestimmungen 17.1 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen oder diesen AGB bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt diesem Formerfordernis. 17.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 17.3 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 17.4 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur. Für Verbraucher wären solche Gerichtsstandsklauseln stark eingeschränkt; deshalb sollte diese Fassung nur im B2B-Bereich eingesetzt werden.